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Erzbistum Hamburg: Experten wenden sich an die Bischofskonferenz

In einem offenen Brief kritisieren katholische Experten, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte Pflichtverletzungen seit der Gründung des Erzbistums 1995. Auch anderen deutschen Bistümern schreiben sie eine Mitverantwortung zu.
Streit um Rettung der katholischen Schulen
Foto: Axel Heimken (dpa) | Die von der Schließung bedrohte Domschule St. Marien in Hamburg. Der Streit um die Rettung der katholischen Schulen verschärft sich.

Mehrere katholische Experten, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte haben einen offenen Brief an die Deutsche Bischofskonferenz zur finanziellen Krise im Erzbistum Hamburg verfasst. Darin kritisieren sie Pflichtverletzungen bereits bei der Gründung des Erzbistums 1995. Zugleich schreiben sie anderen deutschen Bistümern eine Mitverantwortung an der Hamburger Situation zu und fordern finanzielle Solidarität ein. Der Brief ist primär an den Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, den Münchner Erzbischof, Reinhard Kardinal Marx, gerichtet und wird anlässlich der bevorstehenden Vollversammlung der deutschen Bischöfe in Ingolstadt veröffentlicht.

Das Erzbistum Hamburg befindet sich derzeit nach eigenen Aussagen in einer schweren finanziellen Krise. Insbesondere Pensionsverpflichtungen des Erzbistums in der Größenordnung von rund € 400 Mio aus der Übernahme des katholischen Schulverbandes haben zu einer aktuellen Überschuldung von rund € 80 Mio geführt. Vor diesem Hintergrund hat das Erzbistum am 19. Januar 2018 entschieden, bis zu acht katholische Schulen in Hamburg zu schließen. Die Schließung der Schulen ist dabei nur der erste Schritt zu einer Reihe von finanziellen Einschnitten in das katholische Leben im Norden Deutschlands.

Wie das Erzbistum selbst ausführt, wurde für die Pensionsverpflichtungen aus Zusagen vor 1987, die den weit überwiegenden Teil der angeführten Pensionsverpflichtungen ausmachen, bis vor kurzem keine Ermittlung vorgenommen, so dass deren Höhe auch nicht bekannt war. Ausgehend von diesem Tatbestand ist die Gründung des Erzbistums 1995 nach Meinung der Experten unter Außerachtlassung grundlegender Sorgfaltspflichten erfolgt, da große Teile der Verbindlichkeiten des Erzbistums beziehungsweise seiner von ihm abhängigen Einrichtungen, wie dem katholischen Schulverband, zum Gründungszeitpunkt nicht ermittelt und somit nicht bekannt waren. Nach Aussage der Experten ist davon auszugehen, dass bereits bei Gründung das Erzbistum unterfinanziert oder möglicherweise sogar überschuldet war.

Die Experten sehen daher eine ursächliche Mitverantwortung für die finanzielle Krise bei anderen deutschen Bistümern, insbesondere den Vorgängern des Erzbistums Hamburg, den Bistümern Osnabrück und Hildesheim, und erachten deshalb finanzielle Hilfen für das Erzbistum Hamburg durch andere Bistümer als moralisch und möglicherweise sogar rechtlich geboten.

DT/pm

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