Der Dogmatiker und Liturgiewissenschaftler Helmut Hoping hat die „Flugzeugtrauung“ von zwei Besatzungsmitgliedern der chilenischen Airline LATAM während des Papst-Flugs von Santiago nach Iquique kritisiert. Laut kirchlichem Gesetzbuch sind nur Ehen gültig, die unter Assistenz des Ortsordinarius oder des Ortspfarrers beziehungsweise eines von ihnen delegierten Priesters oder Diakons geschlossen wurden, erklärt Hoping in einem Gastbeitrag für die „Tagespost“. „Die kirchliche Trauung ist weiter in einer Kirche oder einer Kapelle zu feiern“, so Hoping. Nur mit Erlaubnis des Ortsbischofs könne sie an einem anderen angemessenen Ort erfolgen. Zudem wirft Hoping Franziskus vor, mit der Trauung an Bord sein eigenes, im Lehrschreiben „Amoris laetitia“ angemahntes Anliegen zu konterkarieren, Brautleute angemessen auf die Ehe vorzubereiten. Auch den vom Ritus vorgesehenen Trauungssegen scheine nicht erteilt worden zu sein, meint Hoping. „Mit liturgischen Rubriken geht der Papst bekanntlich schon am Boden eher lässig um.“ Über den Wolken scheine die Freiheit des Stellvertreters Christi grenzenlos zu sein. Werbung für kirchliche Eheschließungen, so das Fazit Hopings, sehe anders aus.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der "Tagespost" vom 01. Februar.
DT