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Die Kirche – Schutzmacht der Familie

Kirche und Familie: Mit Ehe und Familie steht die Schöpfungsordnung auf dem Spiel.
Die Familie, der „wichtigste Weg der Kirche“
Foto: Ralf Hirschberger (ZB)

Liebe, Geborgenheit, Vertrauen, Solidarität – das ist der Humus, aus dem Persönlichkeiten erwachsen. Die Familie ist der Garten für diese Erde. Wer die Familie schützt, weil sie der selbstlosen Liebe den Boden bereitet, der sorgt auch für den Zusammenhalt der Gesellschaft, um den man sich in der Politik zunehmend Sorgen macht. Aber die Politik hat, anders als die Kirche, oft keine klare Vorstellung mehr von Familie.

Die  Ethnologen kennen heute rund hundert Definitionen von Familie, das Statistische Bundesamt immerhin ein gutes Dutzend, zum Beispiel „die Bedarfsgemeinschaft“. Selbst das Bundesverfassungsgericht rückt von seiner ursprünglichen Definition von Ehe und damit auch der Familie ab. Der Staat ist heute meilenweit entfernt von einem Wort von Papst Franziskus, der die Familie als „Meisterwerk Gottes“ bezeichnet.

Die Familie, der „wichtigste Weg der Kirche“

Hier kommt nun die Kirche ins Spiel. Sie ist heute de facto die einzige Institution, die eine Schutzfunktion zugunsten der Familie wahrnimmt. Sie ist die Schutzmacht der Familie. Solange die Kirche als „Treuhänderin der Wahrheit“ (Benedikt XVI.) die Schöpfungsordnung der Natur verteidigt, solange verteidigt sie auch die Ehe von Mann und Frau und damit die Familie. Die Familie ist der gesunde Nährboden für die Sozialisierung der Person, der geistige Schoß, nennt es Thomas von Aquin, für das Hineinwachsen in die Gesellschaft. Gelungene Bindung führt zu vollem Menschsein. Und deshalb definiert der Jahrtausendpapst und Anthropologe Johannes Paul II. Erziehung auch als „Beschenkung mit Menschlichkeit“ und ist für ihn die Familie der „wichtigste Weg der Kirche“ in die Zukunft.

DT/gho

Den ganzen Artikel aus Anlass des kommenden Weltfamilientreffens in Dublin lesen Sie als Beitrag zum „Thema der Woche“ in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 16. August.

Themen & Autoren
Bundesverfassungsgericht Johannes Paul II. Kirchen und Hauptorganisationen einzelner Religionen Papst Franziskus Thomas von Aquin

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