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Berufungsprozess im Fall Pell: Staatsanwalt unterläuft Fauxpas

Staatsanwalt Christopher Boyce nennt versehentlich den Namen des Belastungszeugen, der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hätte geheim gehalten werden sollen.
Fauxpas im Berufungsverfahren Kardinal George Pells
Foto: Erik Anderson (AAP) | Kardinal George Pell erscheint zum Berufungsprozess. Der 77-Jährige soll in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht haben.

Am zweiten Tag des Berufungsprozesses gegen den australischen Kardinal George Pell ist es im Gerichtssaal zu einem Fauxpas gekommen: Staatsanwalt Christopher Boyce nannte versehentlich den Namen des Belastungszeugen, der aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes hätte geheim gehalten werden sollen.

Berufungsprozess wird per Livestream weltweit übertragen

Normalerweise wäre dies nicht weiter tragisch, da nur die Personen im Gerichtssaal den Namen zu hören bekommen hätten. Der Berufungsprozess gegen den ehemaligen „Finanzdirektor“ des Vatikan wird jedoch per Livestream in die ganze Welt übertragen. Da der Stream eine Verzögerung von 15 Sekunden hat, soll es aber gelungen sein zu verhindern, dass der Name des Belastungszeugen einer breiten Öffentlichkeit bekannt wird.

Der 77-Jährige soll in seiner Zeit als Erzbischof von Melbourne zwei minderjährige Chorknaben sexuell missbraucht haben. Er war deshalb im März zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Zum Auftakt des Berufungsverfahrens hatte der Kardinal die Vorwürfe als „bizarr“ und „unmöglich“ bezeichnet.

"Er war eindeutig kein
Lügner, kein Phantast“
Staatsanwalt Christopher Boyce über den Belastungszeugen

Es war die Aussage genau jenes Zeugen, den Staatsanwalt Boyce nun versehentlich beim Namen nannte, auf Grundlage derer Pell im März verurteilt worden war. Der Staatsanwalt betonte auch im Berufungsprozess immer wieder dessen Glaubwürdigkeit. "Er war eindeutig kein Lügner, kein Phantast“, sagte Boyce. Pells Verteidiger zweifeln jedoch massiv an den Aussagen des Belastungszeugen.

Generell hinterließ Staatsanwalt Boyce am zweiten Prozesstag einen nervösen Eindruck. Oft hatte er Probleme, die Fragen der drei vorsitzenden Richter zu beantworten. Pells Anwalt Bret Walker hingegen wirkte in seinem Auftreten deutlich souveräner.

Monate könnten vergehen, ehe ein endgültiges Urteil fällt

Bis nun ein endgültiges Urteil fällt, könnten Wochen, vielleicht sogar Monate vergehen. Seinen 78. Geburtstag am Samstag wird Pell somit in jedem Fall im Gefängnis verbringen.

Der Urteilsspruch gegen den ehemaligen vatikanischen „Finanzdirektor“ war von Beobachtern in australischen Medien aber auch im Ausland oft kritisch kommentiert worden. Der Tathergang sei widersprüchlich und Pell aufgrund nicht belegter Aussagen eines Zeugen schuldig gesprochen worden, lauteten die Vorwürfe. Kardinal Pell ist der höchstrangige Geistliche, der wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Haftstrafe verurteilt wurde.

DT/mlu

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