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Befürworter der Segnung gleichgeschlechtlicher Paare machen Druck

Der ehemalige Stuttgarter Oberkirchenrat Heiner Küenzlen macht sich für eine Segnung homosexueller Partner im Gottesdienst stark und sieht darin keinen Rechtsbruch.
Erste gleichgeschlechtliche Trauung der Berliner Landeskirche
Foto: Wolfram Kastl (dpa) | dpatopbilder Sven Kretschmer (l) und Tim Schmidt-Kretschmer sitzen bei ihrer Trauung am 12.08.2016 in der Marienkirche in Berlin vor dem Altar.

Die Befürworter einer öffentlichen Segnung gleichgeschlechtlicher Partner in Württemberg halten weiter an ihrem Anliegen fest, obwohl die evangelische Landessynode Ende November entschieden hat, eine solche Handlung nicht einzuführen. Ein entsprechender Gesetzesvorschlag des Oberkirchenrates verfehlte die erforderliche Zweidrittelmehrheit knapp. Gegen eine solche Segenshandlung hatten sich vor allem Mitglieder des größten Gesprächskreises in der Synode, der theologisch konservativen „Lebendigen Gemeinde“, gewandt. Der ehemalige Oberkirchenrat Heiner Küenzlen (Stuttgart) – er gehörte zum linksliberalen synodalen Gesprächskreis „Offene Kirche“ und kandidierte in ihrem Auftrag 1993 erfolglos für das Bischofsamt – macht sich jetzt vehement für eine Segnung homosexueller Partner im Gottesdienst stark. Aus seiner Sicht ist eine „begrenzte Regelverletzung“ gerechtfertigt. Er halte die bestehende Regelung – sie erlaubt eine Segnung nur im nichtöffentlichen Rahmen der Seelsorge – „nicht mehr für begründet“. Im Traugebet der Agende heiße es: „Wir bitten Gott, dass er zu Eurem menschlichen Ja sein göttliches Amen sage.“ Das müsse selbstverständlich auch für gleichgeschlechtliche Paare gelten, sagte er in einem Interview mit der Stuttgarter Zeitung.

Auf die Frage, ob er damit Rechtsbruch begehe, antwortete Küenzlen: „Das würde ich so nicht sagen, denn an dieser Stelle sind die Vorschriften veraltet.“ Eine Änderung stehe seit langem an. Als ordinierter Pfarrer dürfe er homosexuelle Paare im Amtszimmer segnen, aber nicht in der Kirche, „obwohl das öffentliche Bekenntnis zueinander eigentlich ein erwünschter Ausdruck gegenseitiger Verantwortungsübernahme ist“. Diese Vorgaben seien theologisch widersprüchlich. „Deshalb halte ich die begrenzte Regelverletzung von mir, aber auch von anderen Pfarrern, für legitim.“

DT/idea

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Gottesdienste Homosexuelle Religionswissenschaft Verbrechen und Kriminalität

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