Straßburg (DT/dpa) Österreich muss wegen Diskriminierung der Zeugen Jehovas der Religionsgemeinschaft eine Entschädigung von 10 000 Euro zahlen. Dieses Urteil sprach am Donnerstag der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Die österreichische Regierung habe keine triftigen Gründe für die Beschränkungen angeben können, denen die Zeugen Jehovas in Österreich unterworfen seien, hieß es zur Begründung. Österreich habe daher gegen die Meinungs- und Religionsfreiheit in Artikel 9 der Menschenrechtskonvention verstoßen. Die Zeugen Jehovas sind seit 1998 in Österreich als Religionsgemeinschaft anerkannt, ihnen wird jedoch der rechtlich vorteilhaftere Status als Religionsgesellschaft verweigert.