Düsseldorf (DT/KNA) Die Kirchensteuer wird in Nordrhein-Westfalen bei Lebenspartnerschaften künftig nach den gleichen Grundsätzen erhoben wie bei Ehepaaren. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss am Donnerstag der Hauptausschuss des Landtags einstimmig. Die Vertreter aller Fraktionen betonten, dass damit im Kirchensteuergesetz von NRW entsprechendes Bundesrecht umgesetzt werde. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Mai 2013 entschieden, dass die Ungleichbehandlung von Verheirateten und Lebenspartnern beim Ehegattensplittung verfassungswidrig ist, weil damit eine sexuelle Orientierung diskriminiert wird. Damit sind die Regelungen des Einkommensteuergesetzes für Ehegatten auch auf Lebenspartnerschaften anzuwenden.