Düsseldorf (DT/KNA) Zur Sicherung des Kirchensteueraufkommens hat die nordrhein-westfälische Landesregierung am Mittwochabend eine Änderung zum Kirchensteuergesetz in den Landtag eingebracht. Mit der Neuerung soll sichergestellt werden, dass auch zukünftig auf Kapitalerträge Kirchensteuer erhoben werden kann, wie ein Sprecher des Landtags am Donnerstag in Düsseldorf bestätigte. Die Änderung sehe vor, dass Banken die Kirchensteuer einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen. Die Höhe der Kirchensteuer richte sich nach dem Wohnort des Kirchensteuerpflichtigen. In Bayern und Baden-Württemberg gilt ein Satz von 8 Prozent, in Nordrhein-Westfalen und den anderen Bundesländern von neun Prozent.