Düsseldorf/Berlin (DT/KNA) Die katholische Kirche in Deutschland will nach Informationen der „Rheinischen Post“ ihr Arbeitsrecht lockern. Eine automatische Kündigung von Geschiedenen, die eine neue Ehe eingehen, solle dabei nicht mehr vorgesehen sein, berichtete die in Düsseldorf erscheinende Zeitung (Samstag) unter Berufung auf den ihr vorliegenden Änderungsvorschlag für die Grundordnung der Bistümer. Demnach gelte der „kirchenrechtlich unzulässige Abschluss einer Zivilehe“ nur noch als Kündigungsgrund, „wenn dieser objektiv geeignet ist, ein erhebliches Ärgernis in der Dienstgemeinschaft oder im beruflichen Wirkungskreis zu erregen“. Die derzeitige Grundordnung kennt diese Einschränkung nicht.
Nicht automatisch kündigen
Zeitung: Kirche in Deutschland will Arbeitsrecht lockern