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Muslim darf in Schule nicht öffentlich beten

Berliner Gericht verweist bei Urteilsbegründung auf weltanschauliche und religiöse Neutralität

Berlin (DT/KNA) Der Berliner muslimische Gymnasiast Yunus M. darf nicht mehr in einer Unterrichtspause öffentlich beten. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hob am Donnerstag in Berlin die anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom September 2009 auf. Das OVG ließ eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht zu. Die Kirchen zeigten sich überrascht von dem Urteil und betonten das Recht auf freie Religionsausübung. Der 16-jährige Schüler des Diesterweg-Gymnasiums im Stadtteil Wedding hatte gegen die Ablehnung seines Anliegens durch die Schule geklagt. Das Verwaltungsgericht sprach ihm das Recht zu, auch an der Schule während einer Pause das Mittagsgebet nach islamischem Brauch zu verrichten.

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