Münster (DT/KNA) Im Bistum Münster dürfen ab sofort auch „geeignete Freiwillige“ Aufgaben im Trauerdienst übernehmen. Die Ehrenamtlichen sollen nach einer Ausbildung Trauergespräche führen sowie der Verabschiedung von Toten, Begräbnissen oder Urnenbestattungen vorstehen können, teilte das Bistum Münster am Montag mit. Im Regelfall sollten diese Aufgaben jedoch auch künftig von hauptberuflichen Seelsorgern übernommen werden. Dies sei angesichts von Tod und Trauer die „berechtigte Erwartung“ der Gläubigen, heißt es in der Veröffentlichung im Kirchlichen Amtsblatt.