Münster (DT/KNA) Angestellte des Bistums Münster, die mit Kindern und Jugendlichen umgehen, müssen ihrem Dienstgeber ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das gilt etwa für Erziehungskräfte, Lehrer, Chorleiter, Seelsorger sowie alle Mitarbeiter, die in Kinder- und Jugendeinrichtungen tätig sind. Die Maßnahme sei eine Konsequenz der Präventionsordnung zur Vermeidung sexualisierter Gewalt, die Bischof Felix Genn für den NRW-Teil der Diözese am 1. April in Kraft gesetzt hatte. Es gehe keineswegs darum, einen Generalverdacht gegen alle Mitarbeiter auszusprechen, betont das Bistum. Vielmehr solle einem solchen Generalverdacht entgegengewirkt werden.