Ein Drittel aller deutschen Diözesen erklärte allein in der zurückliegenden Woche, einschlägige Personalakten durch die zuständigen Staatsanwaltschaften prüfen zu lassen. Das Vorgehen ist eine Konsequenz aus der im September vorgestellten sogenannten MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland. Am vergangenen Donnerstag gab das Erzbistum Hamburg die Übergabe von elf Akten an die Generalstaatsanwaltschaften bekannt. Damit seien „sämtliche einschlägige Akten über mögliche Missbrauchsfälle“ zur Verfügung gestellt worden. Das Erzbistum Köln erklärte am Montag, den Behörden in Köln, Düsseldorf und Bonn Originalmaterial zur Verfügung gestellt zu haben. Die Staatsanwaltschaft Köln habe zuvor in ...
Kirche
Missbrauch: Bistümer geben Akten an Behörden weiter
Im Zuge der Aufarbeitung der Missbrauchskrise suchen deutsche Bistümer verstärkt die Zusammenarbeit mit staatlichen Behörden.