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Kontroverse um die Besetzung des Bonner Dogmatiklehrstuhls

Die Querelen reichen bereits ins Jahr 2015 zurück. Ursache des sich in die Länge ziehenden Besetzungsverfahrens sind Grundsatzfragen.
Debatte um Dogmatik-Lehrstuhl in Bonn
Foto: Julian Stratenschulte (dpa) | Für das traditionell von einem Priester bekleidete Amt des Dogmatikprofessors wird seit 2015 ein priesterlicher Nachfolger gesucht.

Die Kontroverse um die Besetzung des Bonner Dogmatiklehrstuhls soll nach jahrelangem Ringen beigelegt werden. Der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki hat den Dekan der katholisch-theologischen Fakultät Claude Ozankom und die Fakultätsmitglieder schriftlich zu einem Gespräch in dieser Woche eingeladen. Ursache des sich in die Länge ziehenden Besetzungsverfahrens sind Grundsatzfragen. Der Kölner Erzbischof misst dem Prinzip der Bestenauslese größte Bedeutung zu, während das Vorgehen der Bonner Fakultät Zweifel geweckt hat, ob man sich um die wissenschaftlich qualifiziertesten Bewerber ernsthaft bemüht.

Nach der Emeritierung des Dogmatikers Menke beginnt das Verfahren zur Wiederbesetzung

Die Geschichte der Querelen beginnt im Jahr 2015: Nach der Emeritierung des Bonner Dogmatikers Karl-Heinz Menke beginnt das Verfahren zur Wiederbesetzung der Stelle. Für das traditionell von einem Priester bekleidete Amt des Dogmatikprofessors wird ein priesterlicher Nachfolger gesucht. Unter den Bewerbern, die nicht zur Probevorlesung, dem sogenannten „Vorsingen“, eingeladen werden, ist unter anderen Bewerbern auch der Augsburger Dogmatiker Thomas Marschler. In Kirchenkreisen gilt der aus dem Erzbistum Köln stammende habilitierte Dogmatiker als hochqualifizierter Bewerber, der aus kirchenpolitischen Gründen verhindert werden soll. Wunschkandidat der Fakultät ist kein Dogmatiker, sondern ein Fundamentaltheologe: der Paderborner Diözesanpriester Joachim Negel.

Beobachtern zufolge bestimmen starke gruppendynamische Prozesse in der Fakultät das Verfahren. Als „spin doctor“ im Berufungsausschuss gilt der Kirchenrechtler Norbert Lüdecke, dessen antikirchliche Ressentiments etlichen Absolventen des Theologiestudiums in Bonn in haarsträubender Erinnerung geblieben sind. Das Erzbistum bezweifelt die Rechtmäßigkeit des Berufungsverfahrens. Mit guten Gründen, wie das nordrhein-westfälische Wissenschaftsministerium befindet – und Negels Berufung revidiert. Dass rechtsformale Gründe gegen Negels Berufung vorlagen, bestätigt auch der Freiburger Staatsrechtler Thomas Würtenberger. Der emeritierte Hochschullehrer, zu dessen Forschungsschwerpunkten das Hochschulrecht gehört, hatte das Erzbistum Köln beraten. Lehre und Lebenswandel des Fundamentaltheologen, die Gegenstand der Prüfung im Nihil-obstat-Verfahren sind, beanstandet der Kölner Erzbischof nicht. Ein Nihil-ob- stat-Verfahren wurde gar nicht durchgeführt. Negel lehrt seit Sommer 2015 in Fribourg Fundamentaltheologie.

Die Reaktion auf die Intervention des Kölner Erzbischofs fällt in Hochschulkreisen scharf aus

Die Reaktion auf die Intervention des Kölner Erzbischofs fällt in Hochschulkreisen scharf aus: Georg Essen, Sprecher der „Arbeitsgemeinschaft katholische Dogmatik und Fundamentaltheologie“ kritisiert, Auswahl und fachliche Beurteilung von Professoren stünden einzig der Universität zu. Das preußische Konkordat sieht allerdings vor, dass „die der Anstellung vorangehende Berufung (…) in vertraulicher Form und mit dem Vorbehalt der Anhörung des Diözesanbischofs geschehen“ soll. Wörtlich heißt es im Passus über Berufungsverfahren: „Gleichzeitig wird der Bischof benachrichtigt und um seine Äußerung ersucht werden, für die ihm eine ausreichende Frist gewährt werden wird.“ Eine entsprechende Vorgehensweise kann Konflikte um Berufungsverfahren im Vorfeld entschärfen. In Nordrhein-Westfalen gibt es keine einheitliche Praxis: Der Bischof von Essen wird von der katholisch-theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum zur Probevorlesung der von der Fakultät eingeladenen Kandidaten eingeladen. Dazu erhält er eine Liste, auf der die eingeladenen Bewerber namentlich aufgelistet sind und erhält so Kenntnis über die Bewerber.

Nach Angaben des Bistums Münster schaltet sich das Bistum erst dann ein, wenn die Fakultät einen Bewerber auf Listenplatz 1 gesetzt hat. Der Bewerber wird dann im Rahmen des Nihil-obstat-Verfahrens aufgrund der Aktenlage, der Gutachten und eines persönlichen Gesprächs geprüft.

DT

Warum die Auffassung der Fakultät über das Prinzip Bestenauslese nach wie vor in der Öffentlichkeit kaum vermittelbar sein dürfte, lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 13. Dezember 2018.

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