Ansbach (DT/KNA) Das Bayerische Konkordat wird keiner verfassungsrechtlichen Überprüfung in Deutschland unterzogen. Das ist das vorläufige Ergebnis eines Rechtsstreits von sieben konfessionslosen Wissenschaftlern mit der Universität Erlangen-Nürnberg um die Besetzung eines sogenannten Konkordatslehrstuhls. Am Donnerstag wies das Ansbacher Verwaltungsgericht die Eilanträge der Forscher auf Aussetzung des Besetzungsverfahrens nach mündlicher Verhandlung als unbegründet ab. Sie müssen auch alle Verfahrenskosten tragen. (Aktenzeichen AN 2 E 08.00885 und 00925 bis 00930) Der Vorsitzende Richter Roland Voigt räumte ein, dass es begründete Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Bayerischen Konkordats geben könne.
Konkordatslehrstühle vorerst sicher
Ansbacher Verwaltungsgericht sieht keinen Anlass für verfassungsrechtliche Prüfung