Wien (DT/KAP) Ausgetretene können kirchlich begraben werden, wenn die Angehörigen darum ersuchen und es dem Willen des Verstorbenen entspricht. Das geht aus den neuen „Richtlinien für das Begräbnis von Verstorbenen, die aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sind“ hervor, die im aktuellen Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht wurden und Kriterien für eine situationsgemäße Entscheidung des Pfarrers enthalten. Wenn die Angehörigen von Ausgetretenen „um den Beistand der Kirche ersuchen, muss der Pfarrer klären, ob und in welcher Form dies möglich ist“, heißt es hier.