München (DT/KNA) Der Bundesfinanzhof hat die steuerliche Besserstellung für kirchliche und mildtätige Organisationen untermauert. Kirchliche Ordensgemeinschaften können demnach das jeweils andere Geschlecht von der Mitgliedschaft ausschließen und dennoch als gemeinnützig gelten. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes in München hervor, dessen Wortlaut am Mittwoch veröffentlicht wurde. In dem Urteil ging es in der Hauptsache um die Klärung der Frage, ob traditionelle Freimaurerlogen gemeinnützig sind und deshalb von Steuern befreit sein sollen.
Kirchliche Orden bleiben gemeinnützig
Urteil des Bundesfinanzhofs stützt steuerliche Besserstellung