Salzburg/Wien (DT/KAP) In Österreich können Kirchensteuerzahlungen derzeit nur bis hundert Euro von der Einkommens- beziehungsweise Lohnsteuer abgesetzt werden. Die Bischofskonferenz strebt eine Änderung dieser Regelung an: „Die Forderung nach der vollen steuerlichen Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages hat aus Sicht der Bischofskonferenz höchste Priorität“, erklärte der St. Pöltener Diözesanbischof Klaus Küng nach Abschluss der Tagung der Finanzkammerdirektoren der Diözesen Österreichs. Küng leitet die Finanzkommission der Österreichischen Bischofskonferenz.