Die Veröffentlichung beider Dokumente unmittelbar vor Beginn der Bischofssynode bringt zum Ausdruck, dass der Papst die Feststellung der Ungültigkeit von Ehen durch die kirchlichen Gerichte auch weiterhin für einen unersetzlichen Weg erachtet. Das begrüße ich sehr, und zwar nicht pro domo im Interesse des Erhaltes dieser Institution beziehungsweise der Arbeitsplätze der dort Beschäftigten, sondern von der Sache her: Nemo iudex in causa propria – Keiner kann Richter in eigener Sache sein.
Keine „Scheidung auf katholisch“
Die Reform des kirchenrechtlichen Eheprozessverfahrens könnte Folgen für die Qualität der Rechtsprechung haben – Eine Stellungnahme zu den Apostolischen Schreiben „Mitis Iudex Dominus Iesus“ und „Mitis et misericors Iesus“. Von Prälat Günter Assenmacher