Karlsruhe (DT/KNA) Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des Göttinger Neutestamentlers Gerd Lüdemann gegen seinen Ausschluss von der regulären Theologenausbildung zurückgewiesen. Die Wissenschaftsfreiheit von Theologieprofessoren findet nach der am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung ihre Grenzen im Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften. Lüdemann hatte sich öffentlich vom christlichen Glauben losgesagt. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht und das Recht der Fakultät, ihre Identität zu wahren und ihre Aufgaben in der Theologenausbildung zu erfüllen, wertete das Gericht höher als Lüdemanns Wissenschaftsfreiheit. Lüdemann war seit 1983 Professor für „Neues Testament“.