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Karfreitagspredigt: Plädoyer gegen die Todesstrafe und Abtreibung

Bischof Ulrich Neymeyr predigt in der Karfreitagsliturgie im Erfurter Dom wider die "Zivilisation des Todes".
Justizirrtum: Argument gegen die Todesstrafe
Foto: Marcel Mettelsiefen (dpa) | Eines der schlagkräftigen Argumente gegen die Todesstrafe: der Justizirrtum.

Einen aktuellen Aspekt des Karfreitagsgeschehens betrachtete der Erfurter Bischof Ulrich Neymeyr in seiner Predigt in der Karfreitagsliturgie im Erfurter Dom: die Kreuzigung als Todesstrafe, der ein Justizirrtum vorausging.

Auch Jesus Opfer eines Justizirrtums

Bischof Neymeyr sagte: "Ich bin sehr froh, dass die letzten Päpste die Todesstrafe grundsätzlich abgelehnt haben und Papst Franziskus dies nun zur Lehre der Kirche erhoben hat. Der Justizirrtum, dem auch Jesus zum Opfer gefallen ist, ist eines der schlagkräftigen Argumente gegen die Todesstrafe."

Jeder ungeborene Mensch ist ein Mensch, der leben möchte

Ferner betonte Bischof Neymeyr das Lebensrecht des Ungeborenen: "Schon Papst Johannes Paul II. hat zu Recht von einer Zivilisation des Todes gesprochen. Die Wahrscheinlichkeit spricht dafür, dass Menschen, die für eine Abtreibung verantwortlich sind, unter den Zuhörern jeder Predigt und jedes Vortrags sind. Im Blick auf die Vergebungskraft des Kreuzes Christi kann und muss aber doch die schlichte Wahrheit gesagt werden, dass ein ungeborener Mensch eben ein ungeborener Mensch ist, der, wie es den Menschen eigen ist, leben möchte."

Vergebung ist möglich

Doch auch die "Todsünde der Abtreibung" könne vergeben werden, so der Erfurter Bischof. "Im Blick auf den reuigen Verbrecher können wir darauf vertrauen, dass Gott auch die Todsünde der Abtreibung vergeben kann. Papst Franziskus hat jedem Priester dazu die Vollmacht erteilt."

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Hintergrund: Karfreitag

Der Karfreitag ist als Gedächtnistag der Kreuzigung Jesu seit dem vierten Jahrhundert bezeugt. Strenges Fasten kennzeichnet diesen Tag. Um 15 Uhr, der biblisch überlieferten Todesstunde Jesu, versammelt sich die Gemeinde und erinnert das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. Die liturgische Feier besteht aus drei Teilen: dem Wortgottesdienst mit der Verlesung der Passionsgeschichte aus dem Johannes-Evangelium, der Kreuzverehrung und der Kommunionfeier. Heilige Messen dürfen am Karfreitag und Karsamstag nicht gefeiert werden. Die Bezeichnung der Kartage leitet sich vom althochdeutschen Wort "kara" (Trauer, Klage) ab.

DT (jobo)

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