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Kardinal Barbarin zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt

Das Lyoner Strafgericht folgt nicht der Empfehlung der Staatsanwaltschaft und verurteilt den Kardinal und Lyoner Erzbischof, Philippe Barbarin. Die anderen Angeklagten werden freigesprochen.
Barbarin: Sechs Monate Haft auf Bewährung
Foto: Laurent Cipriani (AP) | Ist jetzt vorbestraft: der französische Kardinal und Erzbischof von Lyon, Philippe Barbarin.

Der französische Kardinal Philippe Barbarin ist zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Dem Erzbischof von Lyon wurde die Nicht-Anzeige sexueller Vergehen an Minderjährigen durch einen französischen Priester sowie unterlassene Hilfeleistung vorgeworfen. Barbarins Anwälte kündigten an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Fünf weitere Angeklagte, darunter zwei Bischöfe, ein Priester sowie ehemalige Mitarbeiter der Diözese Lyon, wurden freigesprochen.

Staatsanwaltschaft hatte auf Freispruch Barbarins plädiert

Das Gericht folgt damit nicht der Empfehlung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte erklärt, sie sehe keinen Grund, Kardinal Barbarin zu verurteilen. Der Prozess vor der 17. Kammer des Lyoner Strafgerichts hatte bereits im Januar stattgefunden. Das Urteil verkündete die vorsitzende Richterin jedoch erst heute.

Konkret ging es in dem Verfahren um die Vergehen des Priesters Bernard Preynat. Dieser soll sich in den 1970er und 1980er Jahren an mehr als 70 minderjährigen Pfadfindern vergangen haben. Eine Vereinigung der Opfer, „La Parole Liberée“, warf dem Kardinal vor, schon länger von den Vergehen des Priesters gewusst, jedoch nichts gegen den Priester unternommen zu haben.

Barbarin hatte stets seine Unschuld betont

Barbarin hatte im Laufe des Prozesses die Vorwürfe stets bestritten. „Ich habe niemals versucht, diese schrecklichen Taten zu vertuschen oder zu verbergen“, so der Erzbischof im Januar. Er habe unmittelbar gehandelt, nachdem ihm eines der Opfer, Alexandre Hezez, von den Taten berichtete. „Ich habe ihm gesagt, nicht aufzugeben und weitere Opfer ausfindig zu machen“, so der 68-jährige Erzbischof.

Zudem habe er dafür gesorgt, dass der übergriffige Priester seine Aufgaben niederlegen musste. Die Anklage war jedoch der Ansicht, dass zu viel Zeit zwischen dem Zeitpunkt vergangen sei, als Hezez Barbarin von seinen traumatisierenden Erfahrungen berichtete und der Kardinal tatsächlich handelte.

Zweiter hochraniger Geistlicher, der in Zusammenhang mit Missbrauch verurteilt wird

Nach dem Schuldspruch gegen den australischen Kardinal und ehemaligen vatikanischen Finanzdirektor, George Pell, ist mit Philippe Barbarin nun innerhalb kurzer Zeit der zweite hochrangige Geistliche in Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche verurteilt worden.

DT/mlu

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Maximilian Lutz Erzbischöfe George Pell Kardinäle Missbrauchskrise Philippe Barbarin

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