Der zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilte französische Kardinal Philippe Barbarin hat angekündigt, Papst Franziskus seinen Rücktritt vom Amt des Erzbischofs von Lyon anzubieten. „Ich nehme die Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis“, erklärte Barbarin bei einer Pressekonferenz in Lyon. Der Kardinal brachte zunächst sein Mitgefühl für die Missbrauchsopfer und deren Familien zum Ausdruck, ehe er auf sein persönliches Schicksal zu sprechen kam. „Ich habe mich entschieden, den Heiligen Vater aufzusuchen, um meinen Rücktritt einzureichen.“ Der Papst werde ihn in wenigen Tagen empfangen, so der 68-Jährige.
Kläger sprechen von "großem Sieg für den Kinderschutz"
Stunden zuvor war Barbarin wegen Nicht-Anzeige sexueller Vergehen an Minderjährigen durch einen französischen Priester sowie unterlassener Hilfeleistung verurteilt worden. Das Gericht in Lyon folgte damit nicht der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Kardinal freizusprechen. Fünf weitere Angeklagte, darunter zwei Bischöfe, ein Priester sowie ehemalige Mitarbeiter der Diözese Lyon, waren freigesprochen worden.
Die Kläger zeigten sich zufrieden mit dem Urteil. Francois Devaux, der Vorsitzende des Opferverbandes „La Parole Libérée“, sprach von „einem großen Sieg für den Kinderschutz“. Das Urteil gegen den Kardinal sende ein „sehr starkes Signal“ an die Opfer und erlaube ihnen zu verstehen, dass man ihnen Gehör schenke und ihr Leid anerkenne. „Dies ist das Ergebnis eines langen Prozesses der Bewusstseinsbildung.“
Barbarins Verteidiger beklagt medialen Druck auf das Gericht
Barbarins Anwälte erklärten unmittelbar nach Urteilsverkündung, in Berufung gehen zu wollen. „Die Argumentation des Gerichts überzeugt mich nicht. Wir werden das Urteil daher mit allen rechtlichen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, anfechten“, äußerte sich Jean-Félix Luciani, einer der Verteidiger des Kardinals. Zudem beklagte er, dass das Gericht aufgrund der hohen medialen Aufmerksamkeit und der Stimmung gegen den Kardinal unter Druck gewesen sei. „Dies wirft ernsthafte Fragen auf, was die Neutralität der Justiz betrifft.“
Die französische Bischofskonferenz wollte weder das Urteil gegen Kardinal Barbarin noch dessen Rücktrittsgesuch kommentieren. In einer Erklärung, die auf der Website der Bischofskonferenz veröffentlicht wurde, heißt es lediglich, dass man beides „zur Kenntnis“ nehme. Die Bischöfe wiesen aber darauf hin, dass Barbarin wie jeder Bürger das Recht habe, Berufung gegen den Schuldspruch einzulegen. „Die Entscheidung, den Rücktritt bei Papst Franziskus einzureichen, ist seine persönliche Gewissensfrage.“ Es sei nun an Papst Franziskus, diese in angemessener Weise zu beurteilen.
DT/mlu
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen. Kostenlos erhalten Sie die aktuelle Ausgabe