Die Ablehnung der doppelten Widerspruchslösung durch den Deutschen Bundestag, dessen Debatte ich zum ersten Mal in meinem Leben im Live-Ticker mitverfolgte, hat bei mir für große Erleichterung gesorgt: Nun kann ich meinen, für den entgegengesetzten Fall geplanten Besuch im Tattoo-Studio zur eindeutigen und zweifelsfreien Kenntlichmachung meines Widerspruchs zumindest vorerst wieder absagen. Per Gesetz voraussetzen zu wollen, dass alle Bürger ab 16 Jahren ihre Organe nach der Hirntoddiagnose zur Entnahme bereitstellen wollen, das wäre schon sehr abenteuerlich gewesen. In diesem zarten Alter war es den jungen Bürgern ja noch nicht einmal vergönnt, Organe wie Leber und Lunge selbstbestimmt und rechtmäßig durch Drogenkonsum zu schädigen.
Junge Federn
Herzlos ins Himmelreich?
Die Debatte um die Organspende rührt am Kern des christlichen Glaubens: Um welchen Preis sollten und dürfen wir unser irdisches Leben verlängern beziehungsweise unser Sterben hinauszögern, wenn doch Gott den Tod vernichtet und uns die Hoffnung auf das ewige Leben geschenkt hat?