Das Bundesverfassungsgericht hat in einer wegweisenden Entscheidung zur Verfassungsmäßigkeit des § 217 des Strafgesetzbuches, welcher die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung verbietet, festgestellt: „Das allgemeine Persönlichkeitsrecht […] umfasst als Ausdruck persönlicher Autonomie ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben.“ Dieses wiederum beinhalte die „Freiheit“, sein eigenes Leben zu beenden und dabei auf die Hilfe Dritter zurückzugreifen.
Junge Federn
Freiheit setzt Leben voraus
Wir als Katholiken und Christen möchten Menschen beistehen, die leiden und im Sterben liegen. Unser Auftrag ist es, ihnen Trost und Hoffnung zu spenden.