Das Konzilsjubiläum ist der Anlass zu Diskussionen über die Verbindlichkeit der konziliaren Lehraussagen: Geht es hier um Kompromisstexte, von denen nur die „fortschrittliche“ Tendenz freudig aufzunehmen ist, aber nicht der vollständige Gehalt? Sind es pastorale Hinweise der 60er Jahre, die in der heutigen Situation überholt sind? Handelt es sich allesamt um Aussagen, deren Annahme für das ewige Heil und die Zugehörigkeit zur Kirche unverzichtbar sind? Oder gibt es einzelne Texte und Aussagen, auf deren Verbindlichkeit nicht bestanden werden muss?
In der Dynamik der Tradition
Die lehramtliche Verbindlichkeit des Zweiten Vatikanums am Beispiel des Diakonates. Von Manfred Hauke