Jetzt hat sich der Vatikan zum zweiten Mal mit dem Vorfall aus dem Jahr 2009 befasst, der dem ehemaligen Kurienmitarbeiter Pater Hermann Geißler 2014 eine Ermahnung durch seine Vorgesetzten, ihm dann Ende letzten Jahres seinen Job an der Glaubenskongregation gekostet und nun einen Freispruch durch fünf Richter der Apostolischen Signatur eingebracht hat. Das schriftliche Urteil mit den Begründungen des obersten Vatikangerichts steht noch aus. Aber der Zorn, den die Anklägerin, die ehemalige Schwester Doris Wagner der Gemeinschaft „Das Werk“, nach Bekanntwerden der richterlichen Entscheidung über ihren Twitter-Kanal ergoss, zeigt, dass der Fall noch nicht abgeschlossen ist.