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„Hilfsangebote orientieren sich an dem jeweiligen Einzelfall“

Die deutschen Bischöfe haben sich auf eine überarbeitete Version ihrer „Leitlinien zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch“ geeinigt. Wir dokumentieren in Auszügen die neuen Bestimmungen. Sie sind am 1. September in Kraft getreten und ersetzen die bisher gültigen Leitlinien aus dem Jahr 2002.

Grundsätzliches 1. (...) Die Leitlinien 2010 sollen eine abgestimmte Vorgehensweise im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz gewährleisten. Sie sind Grundlage für die von den Diözesanbischöfen für ihre jeweilige Diözese zu erlassenden Regelungen. (...) 2. Diese Leitlinien beziehen sich auf Handlungen nach dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuchs, soweit sie an Minderjährigen begangen werden. 3. Zusätzlich finden sie entsprechende Anwendung bei Handlungen unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit, die im pastoralen oder erzieherischen sowie im betreuenden oder pflegerischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen eine Grenzüberschreitung darstellen. Zuständigkeiten 4. Der Diözesanbischof beauftragt eine geeignete Person (oder mehrere ...

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