Wiesbaden (DT/KNA) Der Hessische Landtag hat ein neues Gesetz zum Austritt aus Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften verabschiedet. Damit werden Verwaltungsvorschriften vereinheitlicht. Bislang galten in einzelnen Landesteilen unterschiedliche Regelungen aus der Zeit vor Inkrafttreten der Hessischen Verfassung und des Grundgesetzes. Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) erklärte am Mittwoch in Wiesbaden, die neue Regelung trage ausdrücklich der Religionsmündigkeit Minderjähriger Rechnung. „Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann den Austritt nur selbst erklären, hat ein Kind das 12. Lebensjahr vollendet, so können die Eltern nur mit dessen Zustimmung den Austritt des Kindes erklären“, erläuterte Hahn.