Augsburg (DT/KNA) Im Bistum Augsburg gilt ab 1. August das neue kirchliche Arbeitsrecht. „Wir folgen damit dem Mehrheitsbeschluss der Bischöfe“, erklärte Generalvikar Harald Heinrich am Freitag. Hauptabteilungsleiterkonferenz, Domkapitel und Priesterrat hätten darüber ausführlich beraten. Dabei habe großes Einvernehmen geherrscht, die veränderte Grundordnung zu übernehmen. Bischof Konrad Zdarsa habe vor den Gremien verdeutlicht, dass es letztlich auf ein deutschlandweit einheitliches kirchliches Arbeitsrecht ankomme, so Heinrich. Deshalb müsse die Grundordnung auch für die Diözese Augsburg in Kraft gesetzt werden.
Grünes Licht für Mehrheitsbeschluss
Bistum Augsburg setzt Reform des kirchlichen Arbeitsrechts um