Zu Anfang jedes Jahres müssen alle kirchlichen Gerichte der Apostolischen Signatur in Rom sozusagen in deren Aufgabe als „päpstlichem Justizministerium“ Bericht über ihre Tätigkeit im zurückliegenden Zeitraum erstatten. Diese Berichte umfassen sowohl Aufstellungen über die Zahl, das Alter und die fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter als auch über die Zahl der neu eröffneten, abgeschlossenen und noch anhängigen Verfahren. Auch wird gefragt, wie oft einzelne Klagegründe vorkommen.
Gnade, Wille und menschliche Freiheit
Fakten und Überlegungen zu den Klagegründen bei Verfahren an kirchlichen Ehegerichten. Von Prälat Günter Assenmacher