London (DT/KNA) Das Oberste Gericht Großbritanniens muss darüber befinden, ob die Kirchenleitung für Straftaten ihrer Geistlichen haftbar ist. Eine Frau hatte wegen sexuellen Missbrauchs im Kindesalter in einem katholischen Kinderheim in Waterlooville gegen die südenglische Diözese Portsmouth geklagt, wie die Tageszeitung „The Guardian“ (Donnerstag) berichtet. Ihr Anwalt argumentierte demnach, der Täter, ein Priester der Diözese, habe nur durch sein Amt Zugang zu dem Heim und dem Mädchen gehabt. Der Bischof habe die Kontrolle über den Geistlichen ausgeübt, bei der Zuweisung dieses Amtes ebenso wie bei seiner Versetzung an eine andere Stelle und bei seiner Versetzung in den Ruhestand.