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Familienbischof für Wahlfreiheit der Eltern

Limburg/Potsdam (DT/KNA) In der Debatte um das Betreuungsgeld hat sich der katholische Familienbischof Franz-Peter Tebartz-van Elst gegen eine „einseitige Förderung staatlicher Betreuung“ gewandt. Eine solche Förderung schränke die Wahlfreiheit der Eltern ein und bedeute eine Benachteiligung familiärer Erziehungsleistung, betonte der Limburger Oberhirte am Mittwoch in der Lahnstadt. Das Recht der Erziehung liege zuerst bei den Eltern, so Tebartz-van Elst, der Vorsitzender der Kommission Ehe und Familie der deutschen Bischöfe ist. Daraus folge, dass die Gesellschaft Eltern in ihrer natürlichen Verantwortung für ihre Kinder nachhaltiger unterstützen müsse.

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