Der italienische Erzbischof und ehemalige Apostolische Nuntius in den USA, Carlo Viganò, muss 1,8 Millionen Euro an seinen Bruder, Lorenzo Vigano, zurückzahlen. Das hat ein Zivilgericht in Mailand entschieden. Zudem muss Viganó Zinszahlungen leisten und für die Kosten des Verfahrens aufkommen.
Viganòs Bruder Lorenzo fühlt sich um Teil des väterlichen Erbes betrogen
Nach dem Tod des Vaters im Jahr 1961 verwaltete Carlo Viganò die Erbschaften der beiden Brüder – Immobilien und Bankeinlagen im Wert von mehreren Millionen US-Dollar. Sein Bruder Lorenzo, studierter Bibelwissenschaftler und Priester in der italienischen Diözese Pavia, fühlte sich um einen Teil des väterlichen Erbes betrogen. Daher klagte er gegen seinen Bruder. Erzbischof Viganò soll sich 3,6 Millionen Euro aus dem gemeinsamen Erbschaftsfonds ausbezahlt haben. Schätzungen Lorenzo Viganòs zufolge betrug dieser im Jahr 2010 20 Millionen Euro an Immobilienwerten sowie sechs Millionen Bargeld.
Die italienische Nachrichtenagentur Ansa veröffentlichte am Freitag eine Meldung, in der über den Rechtsstreit berichtet wird. Das Urteil das Mailänder Gerichts in erster Instanz, das noch nicht rechtskräftig ist, fiel jedoch bereits am 9. Oktober. Während andere Anklagepunkte abgewiesen wurden, war die Anordnung an Erzbischof Viganò, 1,8 Millionen Euro zurückzuzahlen, der erste Urteilsspruch gegen den emeritierten US-Nuntius.
Urteil gegen Viganò ist noch nicht rechtskräftig
Erzbischof Viganò erlangte Ende August internationale Bekanntheit, da er in einem Schreiben zahlreiche Vorwürfe gegen Papst Franziskus und hochrangige Vatikan-Diplomaten im Umgang mit der Missbrauchskrise erhob. Er beschuldigte den Papst, bereits seit 2013 von den Missbrauchsvorwürfen gegen den ehemaligen US-Kardinal Theodore McCarrick gewusst zu haben. Zudem soll Franziskus Viganò zufolge Sanktionen gegen McCarrick aufgehoben haben. In einem weiteren Schreiben wiederholte der italienische Erzbischof seine Vorwürfe. Diese wurden bisher weder widerlegt noch bestätigt. Der Papst ging nicht näher auf die Anschuldigungen ein.
DT/mlu
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