Bremen (DT/KNA) Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat ihre Grundordnung geändert. Künftig heißt es im Artikel 1, dass sie „als Gemeinschaft ihrer Gliedkirchen Kirche ist“. Die EKD hatte seit längerem über die Frage debattiert, ob sie nur ein Kirchenbund selbstständiger Landeskirchen oder auch selbst eine Kirche sei. Nach langen Beratungen einigte sich die Synode nun auf einen Kompromissvorschlag, der maßgeblich von der württembergischen Landeskirche vorbereitet worden war. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses der Synode, der Braunschweiger Gerhard Eckels, sprach von einem „Minimalsteingriff“ in die Grundordnung.