1. Um mit Christus aufzuerstehen, muss man mit Christus sterben; dazu ist es notwendig, „aus dem Leib auszuwandern und daheim beim Herrn zu sein“ (2 Kor 5, 8). Mit der Instruktion Piam et constantem vom 5. Juli 1963 bestimmte das ehemalige Heilige Offizium, dafür Sorge zu tragen, dass „die Gewohnheit, den Leichnam der verstorbenen Gläubigen zu beerdigen, heilig gehalten werde“. Es fügte aber hinzu, dass die Feuerbestattung der christlichen Religion nicht „an sich“ widerspricht und jenen, die sich dafür entschieden haben, die Sakramente und das Begräbnis nicht mehr verweigert werden dürfen.
Ehrfurcht, kein Aberglaube
Die römische Glaubenskongregation legt vor Allerheiligen Maßgaben für die würdige Feuerbestattung vor – Aufbewahrung der Asche im Wohnraum und Ausstreuen in der freien Natur bleiben tabu – Keine Absage an Kolumbarien in nicht mehr genutzten Kirchen – Im Wortlaut die Instruktion Ad resurgendum cum Christo