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Die Reform lässt noch auf sich warten

Das geänderte kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren auf dem Prüfstand. Von Urs Buhlmann

Die deutschsprachige Kirchenrechtswissenschaft fremdelt mit „Mitis Iudex Dominus Iesus“, dem Motu proprio von Papst Franziskus vom 15. August 2015, mit dem das kirchliche Ehenichtigkeitsverfahren neu geordnet wurde. Das zu behaupten ist keine Übertreibung; diese Beobachtung gilt aber auch für Kanonisten anderer Sprachgruppen. In der Festschrift für den ehemaligen Würzburger Lehrstuhlinhaber Heribert Hallermann hatte Bernd Dennemarck, der das Fach in Fulda vertritt, angemerkt, dass schon der Titel – Jesus als milder Richter – keine Grundlage in der exegetischen, liturgischen oder kanonistischen Tradition hat.

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