Köln (DT/KNA) Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hat die Präsenz von Kreuzen in Schulen und Gerichtssälen verteidigt. Solange religiöse Zeichen nicht indoktrinierend wirkten, dürfe der Staat sie im öffentlichen Raum zeigen, betonte di Fabio am Montagabend in Köln. Wörtlich sagte er: „Die Bedeutung des Kreuzes muss erklärt werden. Ein Kreuz alleine kann nicht indoktrinieren.“ Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof habe mit seinem Urteil vom März „eine juristisch gute Linie“ für den Umgang mit religiösen Zeichen in der Öffentlichkeit gefunden, so di Fabio. Die Straßburger Richter hatten damals ihr vorinstanzliches Verbot von Kreuzen in Klassenzimmern in Italien aus dem Jahr 2009 zurückgenommen.