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Deutsche Bischöfe verpflichten sich zur Aufarbeitung

In einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung wird unter anderem eine Debatte über den Zölibat und die katholische Sexualmoral in Aussicht gestellt.
Deutsche Bischöfe verpflichten sich zur Aufarbeitung
Foto: Arne Dedert (dpa) | Bei der nun anstehenden Aufarbeitung des Missbrauchs dürfe es "keine Tabuthemen geben", sagte Kardinal Reinhard Marx.

Die deutschen Bischöfe verpflichten sich zu einer umfassenden Aufarbeitung der Geschichte des sexuellen Missbrauchs in der Kirche in Deutschland. Nach der am Dienstag vorgestellten Missbrauchsstudie greift die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) damit die Empfehlungen der Forscher auf. In einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung wird unter anderem eine Debatte über den Zölibat und katholische Sexualmoral in Aussicht gestellt.

"Stellen uns dem Ernst der Stunde"

"Wir Bischöfe stellen uns dem Ernst der Stunde", heißt es in der Erklärung, die zum Abschluss der Herbst-Vollversammlung der DBK in Fulda vorgestellt wurde. Für das sieben Punkte umfassende Papier habe sich die DBK die Schlussfolgerungen der sogenannten MHG-Studie zu eigen gemacht, erklärte der Trierer Bischof Stephan Ackermann. Die Bischöfe würden die Empfehlungen der Forscher "als Leitfaden" annehmen, so der DBK-Beauftragte für Fragen des sexuellen Missbrauchs.

Bei der nun anstehenden Aufarbeitung des Missbrauchs dürfe es "keine Tabuthemen geben", sagte Kardinal Reinhard Marx. Der DBK-Vorsitzende verwies dabei auf den siebten Punkt des Papiers. Darin heißt es, auch "Fragen nach der zölibatären Lebensform der Priester und nach verschiedenen Aspekten der katholischen Sexualmoral" müssten transparent diskutiert werden. Das Forschungskonsortium um den Mannheimer Professor Harald Dreßing hatte diese Punkte als wichtige Faktoren des sexuellen Missbrauchs im Bereich der Kirche benannt.

Klären, wer institutionell Verantwortung trägt

Daneben wollen die deutschen Bischöfe "klären, wer über die Täter hinaus institutionell Verantwortung für das Missbrauchsgeschehen in unserer Kirche getragen hat". Ebenfalls wollen die 27 Oberhirten auf eine "Standardisierung in der Führung der Personalakten" hinarbeiten.

Zukünftig soll die Aufarbeitungs- und Präventionsarbeit der Katholische Kirche in Deutschland einem "verbindlichen überdiözesanen Monitoring" unterworfen werden, heißt es in der Erklärung weiter. Ackermann erklärte dazu, dass aus diesem auch konkret hervorgehen solle, wie sich die Situation in den einzelnen Diözesen darstelle. Der Missbrauchsbeauftragte könne sich auch eine Form des "Rankings" der Bistümer in Fragen der Aufklärung und Prävention vorstellen. "Das war bisher nicht gewünscht. Ich würde sagen, diese Zeit ist vorbei."

Begegnung mit Betroffenen soll intensiviert werden

Die übrigen drei Punkte der Erklärung befassen sich mit dem unmittelbaren Umgang mit Opfern sexuellen Missbrauchs. Gleich im ersten Schritt heißt es, dass die Begegnung mit Betroffenen intensiviert werden solle. die Kirche brauche ihre Hilfe bei der Aufarbeitung. Daneben wollen die Bischöfe das 2011 eingerichtete Verfahren zur Anerkennung des erlittenen Leids "fortentwickelt" werden. Es gehe dabei auch um die Frage, ob die bisher bestehenden Regelungen für finanzielle Leistungen ausreichend seien. Die Bischöfe werden dabei auch eine Kooperation mit externen Stellen, etwa dem unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für sexuellen Missbrauch, anstreben, sagte Ackermann. Die Deutsche Bischofskonferenz werde ihrerseits selbst "externe, unabhängige Anlaufstellen" für Missbrauchsopfer anbieten. Diese sollen das bisherige System der diözesanen Ansprechpersonen ergänzen.

DT/kim

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