Wie das Verhältnis der beiden Größen „Universalkirche“ – „Teilkirchen“ zueinander zu bestimmen sei, hat seit den neunziger Jahren zu teils aufgeregten Diskussionen geführt. Heruntergefahren auf die kirchenpolitische Ebene, geriert sich die Frage zu einem Konflikt um rechte Kompetenzverteilung zwischen Gesamtkirche und Lokalkirche, dem römischen „Zentralismus“ und der eigenständigen Gestaltung der „Kirche vor Ort“. Meist zeigt sich dabei eine Einengung auf die Frage: Welche Rechte hat „Rom“ – welche Handlungsautonomie besitzen die Bischöfe?
Das Geheimnis der gegenseitigen Innerlichkeit
Zum Verhältnis Gesamtkirche – Teilkirchen nach der Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils. Von Michael Stickelbroeck