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Exercitium: Ein lebenswichtiger Unterschied

Abtreibungsbefürworter erkennt man ihrer Sprache. Das Wort „Leben“ wird im Zusammenhang mit der Tötung Ungeborener tunlichst vermieden. Doch falsches Reden kommt vom falschen Denken. Von Lorenz Jäger

Die Debatte über das Werbeverbot für Abtreiberärzte, also über den § 219a des Strafgesetzbuches, beschäftigt in diesen Wochen die Politik. SPD, Grüne, und Linke wollen den Paragraphen streichen, die FDP möchte „moderate“ Änderungen. Diese große Fortschritts-Koalition muss sich um das mediale Echo keine Sorgen machen. So zeigte die ARD am 15. November wieder einmal den schon etwas älteren Usedom-Krimi „Engelmacher“.

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