Die Debatte über das Werbeverbot für Abtreiberärzte, also über den § 219a des Strafgesetzbuches, beschäftigt in diesen Wochen die Politik. SPD, Grüne, und Linke wollen den Paragraphen streichen, die FDP möchte „moderate“ Änderungen. Diese große Fortschritts-Koalition muss sich um das mediale Echo keine Sorgen machen. So zeigte die ARD am 15. November wieder einmal den schon etwas älteren Usedom-Krimi „Engelmacher“.
Exercitium: Ein lebenswichtiger Unterschied
Abtreibungsbefürworter erkennt man ihrer Sprache. Das Wort „Leben“ wird im Zusammenhang mit der Tötung Ungeborener tunlichst vermieden. Doch falsches Reden kommt vom falschen Denken. Von Lorenz Jäger