Düsseldorf (DT/KNA) Der Chefarzt eines katholischen Krankenhauses hat sich in zweiter Instanz erfolgreich gegen seine Kündigung gewehrt. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf entschied, dass die Kündigung des Düsseldorfer St. Vinzenz-Krankenhauses aufgrund der zweiten Eheschließung des Mediziners unwirksam ist. Das Landgericht betonte, dass die Kündigung im konkreten Einzelfall unwirksam sei. Grundsätzlich gelte das kirchliche Selbstbestimmungsrecht. Auch im Fall des Düsseldorfer Chefarztes sei im Arbeitsvertrag die Einhaltung der katholischen Glaubens- und Sittenlehre vereinbart und die erneute Eheschließung „an sich ein Pflichtverstoß und als Kündigungsgrund geeignet“. Die fünfte Kammer betonte aber zugleich, dass auch ...