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Brandenburg: Bischöfe kritisieren geplantes Bestattungsgesetz

Der katholische Erzbischof Koch und der evangelische Landesbischof Dröge lehnen eine Bestattungspflicht erst ab einem Geburtsgewicht von 1 000 Gramm ab. Auch die Möglichkeit, aus Totenasche Diamanten pressen zu lassen, kritisieren die Bischöfe.
Urnenbestattung
Foto: Nicolas Armer (dpa) | ARCHIV - 26.08.2016, Bayern, Trappstadt: Eine für eine Bestattung vorbereitete Urne steht auf dem Naturfriedhof Sankt-Ursula.

Wenige Tage vor der abschließenden Beratung im Brandenburger Landtag haben der katholische Erzbischof Heiner Koch und der evangelische Landesbischof Markus Dröge die geplante Novelle des Bestattungsgesetzes scharf kritisiert. Die im Gesetzentwurf der rot-roten Landesregierung vorgesehene Einführung einer Bestattungspflicht erst ab einem Geburtsgewicht von 1.000 Gramm lehnen sie ebenso ab wie die Möglichkeit, Teile der Totenasche zu entnehmen, um daraus einen Diamanten pressen zu lassen.

In einer gemeinsamen Erklärung mahnten die Bischöfe am Montag in Potsdam: „Sofern der Gesetzgeber die Möglichkeit einer Ascheentnahme rechtlich legitimiert, öffnet er der kommerziellen Verwertung des zu einem Gegenstand gemachten, verstorbenen Menschen die Tür.“ Die Kirchen erwarteten vom Gesetzgeber einen „robusten Schutz der verstorbenen Person sowie der Wahrung der Menschenwürde über den Tod hinaus“. Die Novelle des Bestattungsgesetzes soll kommende Woche in zweiter Lesung abschließend im Potsdamer Landtag beraten werden.

Die Bischöfe sprachen sich überdies für eine Bestattungspflicht unabhängig vom Gewicht aus: „Jede Begrenzung auf eine Grammzahl ist willkürlich gesetzt.“ Für Eltern sei der Verlust eines Kindes eine Katastrophe. Sie bräuchten einen Ort zum Trauern, unabhängig davon, wann sie ihr Kind verloren haben. Die Bestattungspflicht sollte den Kirchen zufolge von der Einrichtung umgesetzt werden, in der die Geburt erfolgt ist, sofern die Eltern das ihnen zustehende Bestattungsrecht nicht wahrnehmen. „Eine solche Regelung würde die bereits jetzt vorhandene Pflicht zur 'hygienisch einwandfreien und dem sittlichen Empfinden entsprechenden Beseitigung' ersetzen“, so die Bischöfe. Vergleichbar sollte auch der Umgang mit den aus einem Schwangerschaftsabbruch stammenden Ungeborenen geregelt werden.

Auch innerhalb der Fraktionen sind die Fragen nach einem Mindestgewicht für die Bestattungspflicht und die Entnahme von Totenasche umstritten. SPD und Grüne sprachen sich bereits für eine Aufhebung des Fraktionszwangs bei der Abstimmung aus.

DT/KNA

 

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