Essen (DT/KNA) Auch nach dem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs (EGMR) sieht das Bistum Essen keinen Anlass, den wegen Ehebruchs gekündigten Kirchenmusiker wieder anzustellen. Die EGMR-Entscheidung ändere nichts an der Wirksamkeit der Kündigung, erklärte der Personaldezernent der Diözese, Burkhard Kämper, am Freitag in Essen. Das europäische Gericht hatte Ende September befunden, dass gegen das Recht des Kirchenmusikers auf Privat- und Familienleben verstoßen worden sei. Dieser meldete daraufhin seinen Anspruch an, wieder an seinen Arbeitsplatz zurückkehren zu wollen. Der von seiner Frau getrennt lebende Kirchenmusiker erwartete mit seiner neuen Partnerin ein Kind.
Bistum bleibt konsequent
Essen will Kirchenmusiker nicht wieder anstellen