Der Strafrechtler Björn Gercke hat vor Journalisten erklärt, dass der Kölner Kardinal Rainer Woelki bei der Aufklärung von Missbrauchsfällen keine Pflichtverstöße begangen hat. Die Kanzlei hatte insgesamt 75 Pflichtverletzungen bei Verantwortungsträgern im Erzbistum Köln festgestellt, davon entfallen etwa ein Drittel auf den verstorbenen Kardinal Joachim Meisner.
Gercke: Keine Abweichung von WSW-Gutachten
Damit widersprach Gercke Vorwürfen, die in den vergangenen Monaten erhoben worden waren und die dem Kölner Erzbischof Pflichtverstöße vorgeworfen hatten. Gercke stellte klar, dass er mit diesem Untersuchungsergebnis nicht allein dastehe. Das Gutachten seiner Kanzlei weiche nicht von dem bisher nicht veröffentlichten Gutachten der Kanzlei WSW ab, das in der kommenden Woche zur Einsicht freigegeben wird. Wörtlich erklärte Gercke: "Wir liegen damit auf einer Linie mit der Münchner Kanzlei."
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