Man kennt die Bischöfe der deutschen katholischen Reichskirche der Zeit vor der Säkularisation von 1802/03 als Fürstbischöfe oder Fürsterzbischöfe, die neben ihrem geistlichen Amt, in dem sie sich – im 16. und 17. Jahrhundert oft und in einigen Fällen auch noch im 18. Jahrhundert ohne Priester- und Bischofsweihe – von Weihbischöfen vertreten ließen, als Landesherren geistliche Fürstentümer wie das Erzstift Salzburg oder das Hochstift Münster, das Erzstift Köln oder das Hochstift Würzburg regierten. Historische Landkarten und moderne Geschichtsatlanten weisen für Deutschland noch im 18.
Bischöfe als Territorialfürsten
Christoph Weber über die weltliche Herrschaft italienischer Bischöfe. Von Harm Klueting