Karlsruhe (DT/KNA) Der Streit zwischen Gewerkschaften und Kirchen über deren eigenes Arbeitsrecht geht weiter. Das Bundesverfassungsgericht wies in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Verfassungsbeschwerde der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts als unzulässig zurück. Hintergrund ist das mit dem sogenannten Dritten Weg verbundene Streikverbot in kirchlichen Einrichtungen. Zwar hatte Ver.di den Rechtsstreit in Erfurt gewonnen, aber eine Reihe von Ausführungen in dem Urteil kritisiert. Der Zweite Senat entschied, eine Verfassungsbeschwerde könne nur derjenige einlegen, der „selbst, gegenwärtig und unmittelbar“ in einem Grundrecht betroffen sei.