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Beschwerde abgewiesen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Löschung des Taufbucheintrags nach Kirchenaustritt ab

München (DT/KNA) Wer aus der Kirche ausgetreten ist, hat keinen Rechtsanspruch darauf, seinen Namen im Taufbuch schwärzen zu lassen. Das berichtet die in München erscheinende „Neue Juristische Wochenschrift“ (Ausgabe 22/2015). Ein entsprechender unanfechtbarer Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes erging bereits am 16. Februar (Aktenzeichen 7 ZB 14.357, vollständiger Text auf der Webseite datenschutz-kirche.de). Der VGH wies die Beschwerde eines Mannes ab, dessen Klage vom Verwaltungsgericht München im Dezember 2013 als unzulässig abgewiesen worden war. Eine Berufung wurde mangels Erfolgsaussichten nicht zugelassen.

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