Pressburg (DT/KNA) Das slowakische Verfassungsgericht hat in letzter Instanz entschieden, dass den ungarischen Benediktinern das Schloss Rusovce nicht zurückgegeben wird. Es bleibe im Eigentum der Regierung, entschieden die Richter nach einem vierzehn Jahre dauernden Rechtsstreit. Als Begründung führten sie formale Mängel bei der Rückgabeforderung an. Es hätte die vom Gesetz geforderte Beschreibung des Grundstücks sowie eine genaue Bezeichnung der Immobilie gefehlt. Der Benediktinerorden will nun vor dem Europäischen Gerichtshof in Straßburg klagen.