Brüssel (DT/KNA) Der juristische Streit um die Rechtmäßigkeit spektakulärer Hausdurchsuchungen bei kirchlichen Stellen in Belgien im Juni 2010 geht weiter. Der Kassationshof als oberstes belgisches Gericht verwies den Fall an eine untergeordnete Instanz zurück, berichteten belgische Medien am Mittwoch. Dort sei nicht ausreichend geprüft worden, ob der Untersuchungsrichter, der die Durchsuchungen anordnete, über genügend Indizien verfügt habe, die sein Vorgehen rechtfertigen könnten. Bei der Razzia wurden der Sitz des Erzbistums Mechelen-Brüssel, die Wohnung des belgischen Kardinals Godfried Danneels und die Sint-Rombouts-Kathedrale in Mechelen durchsucht.